Rasenmähen in der Mittagszeit?

Liebshausen

Lärmschutz – Was ist zu beachten

In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über Rasenmäherlärm in der Mittags- bzw. Abendzeit. Bitte beachten Sie folgende Pressemitteilung der Verbandsgemeinde:

Lärm ist nicht nur eine Belastung der Umwelt, sondern auch der Menschen. Die Belastung kann zu Gesundheitsschäden führen. Lärm lässt sich nicht immer abschalten, aber doch auf ein allgemein erträgliches Maß reduzieren.

 

Um Probleme im Bezug auf Rasenmäherlärm mit der Nachbarschaft ausschließen zu können, informieren wir nochmals über die Immissionsschutzbestimmungen, die den Betrieb von Rasenmäher, Grastrimmer/Graskantenschneider, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, Freischneider, Laubbläser- und Laubsammler, Vertikutierer, Motorsägen und weiteren lärmerzeugenden Gartengeräten regelt.

 

Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, und Gebieten für die Fremdenbeherbergung an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr keine Geräte und Maschinen betrieben werden. Dies gilt z.B. für Bohrgeräte, Maschinen und Geräte mit Elektro- und Verbrennungsmotoren und motorbetriebene Rasenmäher.

 

Diese Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ermächtigt die Länder aber, weitergehende Regelungen zur Einhaltung des Lärmschmutzes zu erlassen. Davon hat das Land Rheinland-Pfalz in Form des Landes-Immissionsschutzgesetzes Gebrauch gemacht. Dieses Gesetz gilt für den Betrieb von Anlagen und für das Verhalten von Personen, soweit hierdurch schädliche Umwelteinwirkungen verursacht werden.

 

Rasenmäher dürfen nur Werktags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden.

 

Besonders lärmintensive Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen dagegen nur werktags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesetzt werden, es sei denn, dass für die Geräte ein Umweltzeichen der Europäischen Union erteilt wurde. Achten Sie daher beim Neukauf eines solchen Gerätes auf eine lärmarme Ausführung.

 

Sollte Ihr Nachbar einmal die zugelassenen Zeiten überschreiten, so drohen Sie nicht gleich mit einer Anzeige, oft reicht schon ein freundlicher Hinweis, um den Lärm abzustellen. Das gilt übrigens nicht nur für Rasenmäherlärm.

 

Respektieren Sie die Nacht- und Mittagsruhe insbesondere von Kleinkindern und Senioren.